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Sturmschaden

Insbesondere wenn die Asbestfassade des Fertighauses durch einen Sturm beschädigt wurde, ist rasches und fachgerechtes Handeln angesagt. Denn direkt hinter dieser wetterfesten „Haut“ des Hauses befinden sich Holzständerwerk und Spanplatten, die vor weiteren Witterungseinflüssen unbedingt geschützt werden sollten. Bei Fragen rund um eine Sturmschadensanierung am Fertighaus hilft Ihr renopan-Partner vor Ort gern weiter.

Versicherungsfall Sturmschaden
Doch was genau ist laut Versicherung ein Sturmschaden? Es gilt: Versicherungen zahlen erst ab Windstärke acht, also ab Windgeschwindigkeiten von mehr als 62 Kilometer pro Stunde. Besonders wichtig ist eine zeitnahe Dokumentation der Sturmschäden anhand von Fotos und einer Liste aller Schäden. Der Versicherungsschaden sollte umgehend der zuständigen Versicherung gemeldet werden.

Und welche Versicherung zahlt bei einer Sturmschadensanierung? Für Schäden am Fertighaus selbst, etwa durch umgefallene Bäume, ein abgedecktes Dach oder einen zerstörten Schornstein sowie damit verbundene Folgeschäden ist die Wohngebäudeversicherung zuständig.

Dies gilt aber nur dann, wenn laut Versicherungspolice ein Sturmrisiko ausdrücklich mitversichert wurde. Kommt es durch ein Starkregenereignis zu einem überfluteten Keller, greift ebenfalls die Gebäudeversicherung, allerdings nur, wenn diese eine Elementarschadensversicherung beinhaltet. Als Elementarschäden gelten neben Überschwemmungen z. B. auch Erdsenkungen oder Erdbeben.

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